Brite tötet pädophilen Deutschen
Boulevardzeitung zeigt Täter und Opfer in identifizierbarer Weise
Ein pädophiler Deutscher wird von einem Briten in einer Ferienanlage zu Tode geprügelt, weil er dessen Tochter gefilmt hat. Die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung berichtet über den Vorfall. Der Brite habe das spätere Opfer zur Rede gestellt, nachdem er auf dessen I-Pad kinderpornografische Filme gefunden habe. Er habe ihn niedergeschlagen. Der Mann sei dabei so schwer verletzt worden, dass er ins Krankenhaus gebracht werden musste. Dort sei er gestorben. Die Zeitung berichtet weiter, bei einer Durchsuchung des Opfer-Hauses seien 150 Dateien mit pädophilen Aufnahmen von Mädchen im Alter von acht bis zwölf Jahren auf seinem Computer gefunden worden. Die Polizei habe den Deutschen deshalb zeitweise festgenommen. Der Brite sei in Untersuchungshaft. Er müsse sich wegen Totschlags vor Gericht verantworten. Die Redaktion erwähnt den Deutschen mit Vornamen, abgekürztem Nachnamen, Alter und Beruf. Der Brite und seine Freundin werden mit vollem Namen und Alter genannt. Der Artikel ist mit zwei Fotos illustriert. Auf dem einen ist der Deutsche zu sehen, wie er ein etwa dreijähriges Mädchen auf dem Arm hält, dessen Gesicht verpixelt ist. Das andere ist ein Porträtfoto des mutmaßlichen Totschlägers. Ein Leser der Zeitung ist der Ansicht, dass der Beitrag die Persönlichkeitsrechte sowohl des Opfers als auch des Täters verletze, indem er beider Identität offenlege. Die Rechtsvertretung der Zeitung hält die identifizierende Berichterstattung für zulässig. Es handele sich hier um einen „noch nie dagewesenen Fall“ von Selbstjustiz. Da der mutmaßliche Täter aus dem nichtdeutschen Sprachraum stamme, sei nicht zu befürchten gewesen, dass er durch die deutschsprachige Berichterstattung in seinem persönlichen Umfeld betroffen sein könnte. Außerdem sei die Tat in aller Öffentlichkeit geschehen. Auch die identifizierende Berichterstattung über den Deutschen sei gerechtfertigt gewesen. Der Fall sei deshalb bemerkenswert, weil das „Opfer“ zugleich Täter gewesen sei. Der Deutsche habe auf seinem I-Pad und auf seinem heimischen PC viel kinderpornografisches Filmmaterial gehortet. Auch habe der Verdacht nahegelegen, dass er – als er die Tochter des Täters gefilmt habe – zu einer schweren Straftat angesetzt habe. Da es sich jedoch nur um einen Verdacht gehandelt habe, habe die Redaktion bewusst auf die Nennung des Nachnamens verzichtet.