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Ein Zeuge fühlt sich stigmatisiert

Er soll eine Hymne auf das NSU-Terror-Trio geschrieben haben

Die Online-Ausgabe einer überregionalen Zeitung berichtet über den Prozess gegen Beate Zschäpe, der vorgeworfen wird, NSU-Mitglied und an den Morden der Terrorgruppe beteiligt gewesen zu sein. Im Bericht heißt es, dass in einigen Tagen der namentlich genannte Sänger eines rechten Duos als Zeuge vor Gericht erscheinen werde. Ihm werde vorgeworfen, eine Hymne auf die mutmaßlichen Täter verfasst zu haben. Von ihm erhoffe sich das Gericht, mehr über das Innenleben des NSU zu erfahren. Beschwerdeführer ist der im Bericht namentlich Genannte. Er beschwert sich darüber, dass sein Name genannt werde. Er sei als Zeuge zum Prozess geladen und habe nachweislich keinerlei Anteil an den Straftaten des NSU. Er werde durch die Berichterstattung stigmatisiert. Er habe die rechte Szene schon vor 14 Jahren verlassen und auch keine Hymne auf das Terrortrio verfasst. Er habe zudem mehrfach vergeblich versucht, mit der Redaktion Kontakt aufzunehmen und um die Entfernung seines Namens gebeten. Die Redaktion habe nicht reagiert. Der Justitiar der Zeitung hält die Namensnennung für gerechtfertigt. Dadurch, dass Menschen aus der Umgebung der Angeklagten befragt würden, wolle sich das Gericht ein Bild über die Rolle Beate Zschäpes im NSU-Trio machen. Der Beschwerdeführer habe 1999 mit seiner damaligen Lebensgefährtin ein Duo gegründet und sei bundesweit bei Veranstaltungen der rechten Szene mit musikalischen Beiträgen aufgetreten. Nach mehreren Auftritten habe sich das Duo wieder aufgelöst. Zur Frage der NSU-Hymne verweist die Rechtsvertretung auf eine Broschüre der Landeszentrale für politische Bildung, in der von der Urheberschaft des Beschwerdeführers und seiner damaligen Lebensgefährtin die Rede sei. Der Justitiar weist ergänzend darauf hin, dass der Beschwerdeführer ein Bruder des Rädelsführers des „Thüringer Heimatschutzes“ sei. Dort seien auch Zschäpe, Böhnhardt und Mundlos aktiv gewesen. Der Beschwerdeführer habe nach deren Untertauchen ein Lied verfasst, dieses in aller Öffentlichkeit begleitet und seine Nähe zu dem Terror-Trio betont: „Wir, die sie wohl am besten kannten.“ Das Fazit für den Rechtsvertreter der Zeitung: Der Zeuge hat keinen Anspruch darauf, dass sein Name im Zusammenhang mit dem Prozess nicht genannt wird.