Ermordetes Mädchen im Bild gezeigt
Foto in der Todesanzeige rechtfertigt nicht die Veröffentlichung
Die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung berichtet unter der Überschrift „Ich habe das Mädchen umgebracht“ über den Mord an einer Zwölfjährigen. Opfer und Täter werden im Bild gezeigt. Der Täter wird mit vollständigem Vornamen und abgekürztem Nachnamen sowie seinem Alter präsentiert. Eine Leserin sieht die Persönlichkeitsrechte der Beteiligten nach Ziffer 8 des Pressekodex verletzt. Opfer und Täter seien erkennbar. Auch hätte die Redaktion nicht Ort und Zeitpunkt der Trauerfeier für die Ermordete nennen dürfen. Damit sei der Schutz der Gefühle der Trauernden nicht mehr gewährleistet. Die Beschwerdeführerin sieht in dem Beitrag auch einen Fall von Sensationsberichterstattung. Zu der Beschwerde nimmt der Justitiar der Zeitung Stellung. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung habe der Täter den Mord an dem Mädchen bereits gestanden. Das außergewöhnliche Verbrechen habe die Bevölkerung in ganz Deutschland erschüttert. Damit habe ein überragendes Informationsinteresse der Öffentlichkeit bestanden. Der Rechtsvertreter der Zeitung hält die Abbildung des Mädchens für ausnahmsweise zulässig, weil dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit keine schutzwürdigen Interessen entgegenstünden. Die Eltern hätten eine Todesanzeige mit einem Porträtfoto ihrer Tochter veröffentlicht. Dieses Bild lasse das getötete Mädchen deutlich besser erkennen als das in der Online-Ausgabe veröffentlichte Foto. Auch die Darstellung des geständigen Täters verstoße nicht gegen presseethische Grundsätze. Der Mann sei durch die Darstellung mit unkenntlich gemachtem Foto und abgekürztem Namen nicht identifizierbar. Die Veröffentlichung der Details zur Trauerfeier sei durch die Angaben in der Todesanzeige gedeckt. Im Bericht, der sich auf die eigentliche Tat konzentriert habe, sei die Trauerfeier nur am Rande erwähnt worden. Von einer unangemessenen Darstellung im Sinne der Kodex-Bestimmung zum Komplex Sensationsberichterstattung könne demnach keine Rede sein.