Ein Bericht mit aufrüttelnder Wirkung
Artikel aus Anlass des Tages gegen weibliche Genitalverstümmelung
„Grausames Ritual: Weibliche Genitalverstümmelung“ – unter dieser Teaser-Überschrift veröffentlicht eine Regionalzeitung online ein Video. Zu sehen ist ein Foto (Standbild), auf dem ein halbnacktes Mädchen während des Verstümmelungs-Vorgangs zu sehen ist. In dem Video wird die Genitalverstümmelung näher erläutert und im Detail anhand von Skizzen dargestellt. Ein Leser der Zeitung kritisiert die Veröffentlichung des Fotos. Ein Mädchen werde in einer entwürdigenden Position gezeigt. Er sieht Ziffer 8, Richtlinie 8.3, des Pressekodex verletzt (Schutz der Persönlichkeit/Opferschutz/Kinder und Jugendliche). Der Chefredakteur der Zeitung nimmt zu der Beschwerde Stellung. Das kritisierte Foto stamme aus dem Video, das aus Anlass des internationalen Tages gegen weibliche Genitalverstümmelung veröffentlicht worden sei. Der bearbeitenden Redakteurin sei es darum gegangen, einerseits sachlich zu berichten, andererseits aber die Grausamkeit der Handlungen deutlich zu machen und auch zu visualisieren. Von dem Bildbericht sollte eine aufrüttelnde Wirkung ausgehen, die nicht durch harmlose Symbolbilder konterkariert werde. Aufgrund der erneuten Prüfung und Bewertung habe sich die Redaktion entschlossen, das Bild zu verpixeln und kurz darauf offline zu stellen.