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Suizidversuch mit Fotostrecke dokumentiert

Detaillierte Berichterstattung überschreitet presseethische Grenzen

Ein Mann löst einen Großeinsatz der Polizei aus, nachdem er auf einen Hochspannungsmast geklettert war. Die Online-Ausgabe der örtlichen Zeitung berichtet über den Vorfall unter der Überschrift „Polizeieinsatz: Mann auf Hochspannungsleitung“ und stellt zu dem Textbeitrag eine fast dreißigseitige Fotostrecke. Diese zeigt den Mann, wie er auf dem Hochspannungsmast herumklettert und wie der Rettungseinsatz abläuft. Das Gesicht des Mannes ist verpixelt. Ein Nutzer der Internet-Ausgabe kritisiert Verstöße gegen presseethische Grundsätze. Die Zeitung berichte in unangemessener Weise über einen Suizidversuch. Der Beschwerdeführer kritisiert auch die Veröffentlichung der Bilderstrecke auf der Facebook-Seite der Zeitung. Der Chefredakteur der Zeitung verweist auf das große öffentliche Interesse, das der Großeinsatz der Polizei in der Region ausgelöst habe. Viele Anwohner, Passanten und Autofahrer hätten das Ereignis unmittelbar mitbekommen. Der Widerhall im Internet – nicht nur auf der Facebook-Seite der Zeitung – sei enorm gewesen. Die Redaktion habe die Fotostrecke erst veröffentlicht, als feststand, dass bei der Aktion niemand zu Schaden gekommen sei. Der Mast-Kletterer sei durch die Fotos nicht zu identifizieren, betont der Chefredakteur.