Mit einem Promille auf dem Weg zum Tatort
Polizeibeamter nach Tötung einer jungen Frau unter weiterem Verdacht
Eine Boulevardzeitung veröffentlicht online einen Artikel unter der Überschrift „Was passiert jetzt mit dem Suff-Cop?“ (Diesen Begriff hat die Redaktion später durch „Suff-Polizist“ ersetzt.) Es geht im Bericht um die neuesten Entwicklungen nach einem ein Jahr zurückliegenden Unfall. Damals war ein Polizist auf der Fahrt mit dem Dienstfahrzeug zu einem Tatort bei hohem Tempo mit dem Wagen einer jungen Frau kollidiert, die dabei ums Leben kam. Gegen den Beamten wurde - so die Zeitung – bislang wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Auf Grund neuer Erkenntnisse sei jetzt aktuell der Verdacht auf Trunkenheit hinzugekommen. Der Beamte soll ein Promille Alkohol im Blut gehabt haben. Der Beschwerdeführer – ein Leser der Zeitung - kritisiert die Bezeichnung „Suff-Cop“ in der Überschrift. Sie sei vorverurteilend und beleidigend. Zudem sei der betroffene Polizeibeamte identifizierbar. Dadurch würden seine Persönlichkeitsrechte verletzt. Die Zeitung ignoriere außerdem den damaligen Unfallhergang. Das Opfer habe zu dem Zusammenstoß durch seinen Fahrstil selbst beigetragen. Der Chefredakteur der Zeitung weist die Vorwürfe zurück. Einen Polizisten, der im Dienst offenbar betrunken einen Unfall verursacht und dabei einen jungen Menschen getötet habe, als „Suff-Polizisten“ zu bezeichnen, sei nicht nur presseethisch zulässig, sondern auch von der Presse- und Meinungsfreiheit gedeckt. Trotz der Schwere der Vorwürfe gegen einen Beamten habe die Redaktion neutral und ausgewogen berichtet. Der mutmaßliche Täter sei ausreichend unkenntlich gemacht und lediglich in abgekürzter Form namentlich benannt worden.