Persönlichkeitsrechte von Opfer und Täter verletzt
Boulevardzeitung stellt Beteiligte einer Bluttat identifizierbar dar
„Diese Liebe endete im Blutbad“ titelt eine Boulevardzeitung online. Im Beitrag informiert die Redaktion über eine Beziehungstat. Ein Mann soll zuerst seine Freundin und dann sich selbst umgebracht haben. Dem Artikel beigestellt sind Fotos der beiden. Sie werden „Pascal F. (41)“ und „Lioba G. (23)“ genannt. Ein Leser der Zeitung sieht eine Verletzung des Persönlichkeitsschutzes der Betroffenen, da sie identifizierbar würden. Ein öffentliches Interesse an dieser Art der Berichterstattung sieht der Beschwerdeführer nicht. Die Zeitung äußert nicht sich zu der Beschwerde.