Ein Bild verletzt Gefühle der Angehörigen
Chefredakteur räumt ein: Foto hätte nicht veröffentlicht werden dürfen
Die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung berichtet über ein Unglück, bei dem ein sechsjähriges Mädchen beim Skifahren gegen eine Schneekanone geprallt ist und dabei getötet wurde. Zum Bericht gestellt ist ein Foto der Schneekanone, auf dem im Schnee davor deutliche Blutspuren zu sehen sind. Ein Leser der Zeitung sieht in der Fotoveröffentlichung eine unangemessen sensationelle Darstellung des Unglücksfalles (Ziffer 11. des Pressekodex) und eine zusätzliche Belastung für die Angehörigen des getöteten Kindes. Nach Auskunft des Chefredakteurs der Zeitung habe es der Redaktion ferngelegen, mit dem veröffentlichten Bild Gefühle von Angehörigen und Lesern zu verletzen. Die Bildauswahl sei ein Fehler gewesen, der nicht hätte passieren dürfen. Dafür habe sich die Redaktion öffentlich entschuldigt. Er selbst – der Chefredakteur – könne nochmals nur sein Bedauern über die Veröffentlichung zum Ausdruck bringen. Das Foto sei noch am gleichen Tag aus dem Online-Angebot der Zeitung entfernt worden.