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„Baustaub auf der Kaffeemaschine“

Redaktion veröffentlicht Artikel wegen starker Nachfrage noch einmal

„Kuchen in privater Wohnung gebacken -: Kontrolleure machen Pop-up-Café dicht“ – unter dieser Überschrift veröffentlicht eine Regionalzeitung online einen Beitrag. Diesem folgt zwei Wochen später ein Artikel unter der Überschrift „Baustaub auf der Kaffeemaschine: Pop-up-Café von Kontrolleuren zugemacht“. In den gleichlautenden Beiträgen geht es um die Schließung eines Gastronomiebetriebes in den Räumen eines ehemaligen Bürobedarf-Ladens durch das Ordnungsamt. Ein Leser der Zeitung fragt den Presserat in seiner Beschwerde, ob eine Zeitung den Bericht über eine Geschäftsschließung im Abstand von zwei Wochen noch einmal veröffentlichen dürfe. In dem Fall gehe es um eine berechtigte Kritik an einem Café-Gründer, der jedoch erneut, aber nunmehr völlig ohne Grund vorgeführt werde. Auch in den sozialen Medien sei der Fall breit behandelt worden. Der Beschwerdeführer vermutet, dass es bei der nochmaligen Veröffentlichung um reine Reichweitenerzielung und im schlimmsten Fall um Hetze gegen den Café-Betreiber gegangen sei. Die Redaktionsleiterin der Online-Version der Zeitung teilt auf die Beschwerde hin mit, dass der Artikel sehr stark nachgefragt worden sei. Deshalb habe sich die Redaktion dazu entschlossen, den Beitrag noch einmal der Leserschaft zu präsentieren. Die Redaktion räumt ein, dass sie den Beitrag beim zweiten Erscheinen entsprechend hätte kennzeichnen müssen. Dieser Hinweis sei inzwischen in der Online-Version gegeben worden.