Interview mit einem Asylbewerber
Boulevardzeitung: Der Mann hat einen Aufstand angezettelt
Eine Boulevardzeitung berichtet online unter der Überschrift „So einfach kam ich zurück nach Deutschland“ über den „Skandal-Asylbewerber“ Alassa M., der nach seiner Abschiebung zurück nach Deutschland gereist war. „Ende April 2018 zettelte er mit anderen in einer Flüchtlingseinrichtung in Ellwangen (Baden-Württemberg) einen Aufstand an, um die Abschiebung eines Togolesen zu verhindern“, heißt es im Beitrag. Reporter der Zeitung hätten den Mann getroffen und mit ihm über die Gründe seiner Rückkehr gesprochen. Beschwerdeführer in diesem Fall ist der im Beitrag genannte Alassa M., der sich von einer Anwaltskanzlei vertreten lässt. Diese kritisiert die oben zitierte Textpassage als vorverurteilend. Sie sei nachweislich unwahr, wie einer einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg zu entnehmen sei. Für eine unmittelbare Beteiligung oder gar Rädelsführerschaft lägen keine Hinweise vor. Ein Ermittlungsverfahren sei nicht eingeleitet worden. Die Anwaltskanzlei kritisiert das Verhalten der Journalistin, die für die Zeitung den Fall bearbeitet hat. Diese habe Alassa M. gegenüber ihre Identität verschwiegen und ihn bewusst getäuscht. Der Asylbewerber habe zunächst gedacht, es handele sich bei der Frau um jemanden aus einer Hilfsorganisation. Erst während des Gesprächs habe sich die Frau als Journalistin zu erkennen gegeben. Alassa M. habe dennoch das Gespräch fortgesetzt, weil er eine objektivere Berichterstattung über seinen Fall habe erreichen wollen. Der Chefredakteur der Online-Ausgabe der Zeitung hält die Berichterstattung für zulässig. Die Redakteurin habe sich als Journalistin vorgestellt. Alassa M. habe ihr eineinhalb Stunden lang Rede und Antwort gestanden. Er habe sich sehr freundschaftlich mit der Redakteurin ausgetauscht und dabei keinerlei Anstalten gemacht, das Erscheinen des Interviews zu verhindern. Er habe auch nach Erscheinen des Beitrages keinerlei Kritik geäußert.