Ein „Professor“, der wohl keiner ist
Zeitung ist bei Straßenumfrage nicht vor falschen Angaben gefeit
Eine Großstadtzeitung veröffentlicht unter der Überschrift „Bei 1200 Einwohnern sind 1000 Flüchtlinge zu viel das Zitat eines mit Name und Alter genannten "Psychologie-Professors“ über die geplante Unterbringung von Flüchtlingen in der Hamburger HafenCity. Ein Leser der Zeitung wendet sich mit seiner Beschwerde an den Presserat, weil nach seiner Meinung im Bericht von einem Psychologie-Professor die Rede ist, der gar keiner sei. Gegen diesen Mann laufe eine Anzeige auch wegen anderer Titelanmaßungen. Er – der Beschwerdeführer – habe sich in dieser Sache auch an die Redaktion der Zeitung gewandt, ohne jedoch eine Antwort zu erhalten. Nach Ansicht des stellvertretenden Chefredakteurs läuft die Beschwerde ins Leere. Man könne bei Umfragen auf der Straße nicht verifizieren, ob sich ein Befragter als eine andere Person ausgibt oder falsche Angaben z. B. zum Wohnort oder zum Beruf macht. Der Interviewer sei auch nicht berechtigt, sich einen Personalausweis zeigen zu lassen. Unterstellt, die Angaben des Beschwerdeführers träfen zu, könne sich eine Zeitung bei einer Umfrage nicht gegen eine solche Täuschung schützen. Im Übrigen sage auch eine Anzeige nichts über den Wahrheitsgehalt einer Beschuldigung aus.