Karikatur als zulässige Meinungsäußerung
Zeichner nimmt Auseinandersetzung der Parteien mit der AfD aufs Korn
Eine Karikatur, erschienen in einer Regionalzeitung, beschäftigt sich mit dem Umgang von CDU und SPD mit der AfD. In der Unterzeile heißt es: „Gleich denken – Unterschiedlich handeln…“. Zu sehen ist eine Ratte mit der Aufschrift „AfD“. Sie wird verfolgt von einem Mann, der die Aufschrift „CDU“ trägt und ein Schmetterlingsnetz schwingt. Auf einem Tisch im Hintergrund steht eine Frau, die als „SPD“ bezeichnet ist und mit panischem Gesichtsausdruckt ruft „Iiiih! Wie eklig!!!“ Aus Sicht eines Lesers der Zeitung verstößt die Karikatur gegen mehrere presseethische Grundsätze. Mitglieder und Wähler der AfD würden als Ratten dargestellt. Ratten gälten als Ungeziefer, das ausgerottet und vergiftet gehöre. Damit würden nicht nur die Grenzen des guten Geschmacks überschritten, sondern Volksverhetzung gegen die genannten Gruppen betrieben. Die Diffamierung als lebensunwerte (Volks-) Schädlinge erinnere an Zustände im Dritten Reich. Der stellvertretende Chefredakteur der Zeitung weist darauf hin, dass die Karikatur nicht „Ratten“ zeige, sondern ein einziges Tier. Hinter diesem laufe ein Mann mit der Aufschrift „CDU“ her, der ein Fangnetz in der Hand halte. Dem Mann gehe es also nicht ums Ausrotten und Vergiften, sondern ums Einfangen. Mit der Frau (Aufschrift „SPD“) habe der Karikaturist ein in der Kunstgeschichte immer wieder bemühtes Bild aufgegriffen: Die Hausfrau, die vor einer Maus Angst habe. Die Beschwerde – so der stellvertretende Chefredakteur – sei unbegründet.