Leserbriefe sind Meinungsäußerungen
Verfasser legt vorhandene Statistiken der Bundesagentur aus
In einer Regionalzeitung erscheint ein Leserbrief unter der Überschrift „Gut für unser Land“. Darin heißt es unter anderem: „Denn wie die neueste Statistik der Bundesarbeitsagentur bestätigt, sind bereits 50 Prozent aller Asylsuchenden aus den Jahren 2016 und 2017 in Lohn und Brot.“ Ein Leser der Zeitung teilt mit, auf seine Anfrage habe ihm die Bundesagentur für Arbeit mitgeteilt: „In der Beschäftigungsstatistik liegen keine Informationen zum Aufenthaltsstatus und gestellten Asylanträgen vor. Daher kann die Beschäftigungsstatistik nur nach Staatsangehörigkeit ausgewertet werden.“ Der Verfasser des Leserbriefes habe somit eine falsche Tatsachenbehauptung in die Welt gesetzt. Von der Redaktion habe man erwarten können, dass sie die Tatsachenbehauptung vor der Veröffentlichung überprüft. Der Beschwerdeführer kritisiert weiter den Ausdruck „in Lohn und Brot stehen“. Dieser gaukele nach der Duden-Definition den Lesern vor, die Betreffenden hätten eine unbefristete Anstellung. Die Rechtsvertretung der Zeitung steht auf dem Standpunkt, es handele sich bei der kritisierten Leserbrief-Passage nicht um eine offenkundlich falsche Tatsachenbehauptung. Die vom Beschwerdeführer vorgelegte E-Mail-Korrespondenz mit der Bundesagentur für Arbeit zeige lediglich, dass der angefragten Abteilung eine Antwort auf die gestellten Fragen nicht möglich war. Ein Nachweis dafür, dass die im Leserbrief getroffenen Aussagen unzutreffend sind, sei damit nicht erbracht.