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Aus „Nordafrikaner“ wird „Nafri“

Medien übernehmen Formulierungen aus dem Polizei-Jargon

Eine Boulevardzeitung berichtet unter der Überschrift „Hier wird nach ´Nafris´ gefahndet“ über umfangreiche Polizeikontrollen am Kölner Dom. Hintergrund sind die Übergriffe auf Frauen in der Silvesternacht 2015/2016. Im Visier der Polizei stehen vor allem kriminelle Nordafrikaner, bei der Polizei „Nafris“ genannt. Am Tag zuvor hatte die Zeitung online unter der Überschrift „Nach Silvester-Schande – Hier fahndet die Polizei nach den Tätern“ berichtet. Ein Leser der Zeitung hält den Begriff „Nafri“ für diskriminierend und seine Verwendung in den Medien für einen Verstoß gegen Ziffer 12 des Pressekodex (Diskriminierungen). Mit dem Begriff werde ein neues Schimpfwort eingeführt. Er sei wohl im polizeiinternen Betrieb geprägt worden. Schon da müsse man vorsichtig sein, ihn nicht wertend zu benutzen. Den Begriff in der Zeitung zu verwenden, mache ihn schnell zur pauschalen Bezeichnung einer Menschengruppe mit abwertender Intention. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, bei dem Begriff „Nafri“ handele es sich um eine umgangssprachliche Abkürzung aus dem Polizeijargon für „Nordafrikaner“. Diese Formulierung sei vor den Ausschreitungen in Köln nur behördenintern benutzt worden, nach den Ereignissen der Silvesternacht im Rahmen der journalistischen Recherche jedoch schnell in der gesamten Medienlandschaft. Den Begriff verwende die Polizei regelmäßig in ihrer Korrespondenz mit Journalisten. Seine Zeitung – so der Chefredakteur – verwende den Ausdruck zuweilen als behördlichen Fachbegriff. Es sei nie Absicht der Redaktion gewesen, eine ganze Bevölkerungsgruppe zu stigmatisieren oder zu beleidigen. Ein überwiegender Teil der Übergriffe in der Silvesternacht sei von Personengruppen mit nordafrikanischem Hintergrund begangen worden. Deshalb sei es aus Sicht der Redaktion legitim, die polizeiliche Abkürzung „Nafri“ in der Berichterstattung zu verwenden.