Eine pressethische Grenze überschritten
Boulevardzeitung befasst sich mit dem Aussehen von Melanie Griffith
„Wie sieht DIE denn aus? Bei Melanie ist der Mörtel ab“ – unter dieser Überschrift berichtet eine Boulevardzeitung über die Schauspielerin Melanie Griffith, die als Richard Lugners Opernballbegleitung nach Wien eingeladen worden sein soll. Im Text heißt es wörtlich: „Bestellt hatte Richard „Mörtel“ Lugner (85) Hollywood-Glamour, geliefert wurde ihm eine reichlich ramponierte Melanie Griffith (60)! Ungeschminkt, mit strähnigen Haaren und lädierten Lippen landete Lugners Opernball-Stargast in Wien – die Nase von einer Hautkrebs-OP gezeichnet.“ Bebildert ist der Artikel mit einem aktuellen Porträtfoto der Schauspielerin, die wohl am Flughafen fotografiert wurde. Bildunterschrift: „DAS kann selbst Mörtel nicht mehre richten! Die US-Schauspielerin nach ihrer Landung.“ Ein Leser der Zeitung sieht vor allem in der Überschrift und im Bildtext) einen Verstoß gegen die Ziffern 1 (Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde) und 9 (Schutz der Ehre) des Pressekodex. Die Schauspielerin Melanie Griffith trage auf dem Bild sichtbare Folgen einer Hautkrebs-Operation an der Nasenpartie. Dies werde auch im Text erwähnt. Der Chefredakteur der Zeitung verweist auf eine Twitter-Nachricht, in der er – an den Beschwerdeführer gerichtet – geschrieben habe, dass dieser Recht habe. Er spricht von einer geschmacklosen Formulierung, die so nicht in der Zeitung hätte erscheinen dürfen. Der Chefredakteur: „Wir ändern das und bitten Melanie Griffith um Entschuldigung.“