Die Saat einer Falschmeldung ging auf
Russische Medien berichten über angebliche Vergewaltigung
„Empörung, Proteste – wegen gar nichts“ titelt die Online-Ausgabe einer überregionalen Zeitung. Es geht um den Fall eines minderjährigen russischstämmigen Mädchens, das behauptet habe, von einer Gruppe Ausländer entführt und vergewaltigt worden zu sein. Eine örtliche Freiwillige Feuerwehr – so die Zeitung – habe auf ihrer Facebook-Seite eine Vermisstenmeldung veröffentlicht und das vermisste Mädchen beschrieben. Der Aufruf habe sich rasch im Netz verbreitet, allerdings ergänzt um die Worte „Vergewaltigt – festgehalten – gedemütigt“. Das russische Staatsfernsehen habe daraufhin über „Vergewaltigungen von Minderjährigen durch Migranten“ in Deutschland berichtet. Obwohl dies die Polizei längst dementiert habe, hätten russische TV-Sender und Zeitungen den Vorgang in Berlin als Tatsache dargestellt. In der russlanddeutschen Community sei die Saat aufgegangen. Die Zeitung berichtet weiter, die Berliner Polizei habe auf ihrer Facebook-Seite mitgeteilt: „Ja, es ist richtig – das Mädchen war kurzzeitig vermisst gemeldet und ist inzwischen wieder zurück.“ Nach den Ermittlungen des Landeskriminalamtes habe es weder eine Entführung noch eine Vergewaltigung gegeben. Die Redaktion zitiert einen Sprecher der Berliner Justiz mit den Worten: „Wir gehen derzeit von einvernehmlichem Sex aus.“ Ein Leser der Zeitung sieht Verstöße gegen presseethische Grundsätze. Am Ende des Beitrages werde berichtet, dass wegen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes ermittelt werde. Andererseits ist von einvernehmlichem Sex die Rede. Dabei handele es sich um eine schwere Sexualstraftat an einem Kind, was durch die Überschrift bagatellisiert werde. Das etwaige Einverständnis eines Kindes ändere an der Strafbarkeit nichts. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, in dem kritisierten Text gehe es um die verheerende Dynamik des Hörensagens und Weitersagens von Unwahrheiten in sozialen Netzwerken. Alles, was in der Ausgangs-„Nachricht“, einer Facebook-Mitteilung, genannt worden sei, sei ganz und gar unwahr. Im Kern gehe es darum, dass angeblich drei ausländisch aussehende Männer das Kind dreißig Stunden lang festgehalten und vergewaltigt hätten, was nicht stimme. Es gehe zudem um die Instrumentalisierung dieser „Nachricht“, von der am Ende nichts übrig geblieben sei. Auf diesen Kern der Geschichte ziele völlig zu Recht die Überschrift. Dass einvernehmlicher Sex mit Personen unter vierzehn Jahren in Deutschland strafbar ist, stehe auch im Text. Demnach liege ein Verstoß gegen den Kodex nicht vor.