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Bürger schaffen sich einen Trampelpfad

Ärger über eine Baustelle, die Anwohner monatelang in Atem hält

Eine Regionalzeitung berichtet über eine Baustelle im Verbreitungsgebiet, die die Bürger seit mehr als einem halben Jahr in Atem hält. Anwohner müssten von der U-Bahn-Haltestelle zu einem Einkaufszentrum einen Umweg laufen. Grund dafür seien wenige Meter Gehweg, die am Übergangsweg zwischen U-Bahn und Einkaufszentrum fehlten. Wie die Zeitung berichtet, sei die Dauerbaustelle ein großes Ärgernis. Sie schreibt: „Es dauerte nur wenige Monate nach Eröffnung der Läden, bis die Anwohner die Sache wortwörtlich in die eigene Hand nahmen. Sie hoben den Zaun aus und schafften sich einen Trampelpfad.“ Bei Bauplanung und Abstimmung gebe es erhebliche Verzögerungen. Zäune, mit Draht errichtet, seien wieder entfernt worden, „von Unbekannten“, wie die Redaktion schreibt. Ein Leser der Zeitung kritisiert die Redaktion. Ihr Beitrag unterstelle, Anwohner unternähmen illegale Handlungen. Die Anwohner würden damit in verleumderischer Weise verunglimpft und unter Generalverdacht gestellt. Der Beschwerdeführer sieht in der Berichterstattung einen Verstoß gegen das in Ziffer 2 des Pressekodex definierte Gebot zur Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht. Der Chefredakteur der Zeitung übermittelt die Stellungnahme des Kollegen, der den Artikel geschrieben hat. Dieser teilt mit, er habe mit einem Zeugen gesprochen, der ihm glaubwürdig erschienen sei, weil er den Weg selbst regelmäßig nutze, unweit des Ortes lebe und sich mit den Anwohnern der Nachbarschaft in regem Gedankenaustausch befinde.