Grafik war verständlich und korrekt
Bildungsplan zur Gleichstellung Hetero- und Homosexueller
In einer Regionalzeitung erscheint ein Artikel unter der Überschrift „Wie viel sexuelle Vielfalt verträgt der Unterricht?“. Darin wird beschrieben, welche Reaktionen die geplante Reform des Bildungsplanes zur Gleichstellung Hetero- und Homosexueller in Baden-Württemberg hervorgerufen hat. Ein Lehrer hat mit einer Online-Petition bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung 180.000 Unterschriften gegen die Pläne gesammelt. Dabei ist es nach Darstellung der Zeitung unklar, ob diese Zahl korrekt ist, weil doppelte Unterschriften und Spaßeinträge noch nicht herausgefiltert worden seien. Zwei Gegenpetitionen auf zwei verschiedenen Websites haben der Zeitung zufolge 85.000 bzw. 135.000 Unterzeichner mobilisieren können. Dem Artikel beigestellt ist eine Graphik mit der Überschrift „Kein Bildungsplan 2015 unter der Ideologie des Regenbogens“. Darunter finden sich Säulendiagramme. Die oberen beiden Säulen beziehen sich auf die „Petition“ und weisen 180.000 „Gesamt“-Stimmen sowie „davon in Baden-Württemberg: 77.500“ aus. Die beiden Säulen darunter werden mit „Gegenpetition“ und den Zahlen 85.ooo bzw. 34.600 (aus Baden-Württemberg) bezeichnet. Die Zeitung informiert darüber, dass 60 Prozent der Baden-Württemberger die rot-grüne Landesregierung bei den Plänen unterstützten, an Schulen vermehrt über sexuelle Vielfalt und unterschiedliche Lebensformen aufzuklären. Eine Leserin der Zeitung kritisiert die nach ihrer Meinung mangelnde Beachtung der in Ziffer 2 des Pressekodex definierten journalistischen Sorgfaltspflicht. Ihr sei es bei der Lektüre so erschienen, als ob in dem Schaubild die Zahl der Personen, die die Aufnahme des Themas „Sexuelle Vielfalt“ in den Bildungsplan ablehnen, höher angegeben worden sei als die der Befürworter. Wenn man dann aber aufmerksam den Artikel gelesen habe, sei man zu einem anderen Ergebnis gekommen, nämlich dass die Zahl der Befürworter etwas höher sei. Ein oberflächlicher Leser sei somit durch die Grafik getäuscht worden. Die Rechtsvertretung der Zeitung hält die Beschwerde für kaum nachvollziehbar und nicht schlüssig. Die beanstandete Grafik bilde die Fakten korrekt ab.