Chefredakteur: Verstoß gegen guten Geschmack
Eine Lokalzeitung druckt diese Überschrift: „Zulage fürs Pornogucken?“
Der niedersächsische Finanzminister lehnt Pläne des Landesinnenministers ab, einen Aufschlag für belastende Polizeijobs zu zahlen. Als Beispiel wird die Sichtung kinderpornografischen Materials genannt. Eine Lokalzeitung berichtet über den Vorgang unter der Überschrift „Zulage fürs Pornogucken?“ Nach Ansicht eines Lesers der Zeitung verstößt die Überschrift in krasser Weise gegen den Pressekodex. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, dass die Überschrift eine Frage des guten Geschmacks berühre, nicht jedoch gegen den Pressekodex verstoße. Er selbst habe die Überschrift kritisiert, leider erst am Tag nach deren Veröffentlichung. Auch hätten sich einige Leser kritisch geäußert. Der verantwortliche Kollege habe „äußerst unsensibel getitelt“. Dieser reagiert auf die Beschwerde mit einer eigenen Stellungahme. Auch wenn er keinen Verstoß gegen den Pressekodex erkennen könne, habe er festgestellt, dass er Gefühle einiger Leserinnen und Leser verletzt habe. Dies liege ihm fern und tue ihm leid. Auf Anregung des Presserats habe er das Gespräch mit dem Beschwerdeführer gesucht und diesem gesagt, dass er die Formulierung inzwischen bedauere und um Entschuldigung bitte. Der Beschwerdeführer habe allerdings betont, dass die Angelegenheit nicht wiedergutzumachen sei. Somit – so der Redakteur – sei es nicht zu einer einvernehmlichen Lösung gekommen.