Begriff „Transe“ ist durchgerutscht
Chefredakteur bezeichnet Formulierung als bedauerlichen Fauxpas
„Transe bekommt Haarentfernung bezahlt“ – unter dieser Überschrift berichtet eine Regionalzeitung über ein Sozialgerichtsurteil. Danach muss die gesetzliche Krankenkasse die Kosten tragen, wenn eine Transsexuelle ihre Barthaare bei einer Kosmetikerin entfernen lässt. Eine Person, die die Zeitung liest, hält den Begriff „Transe“ nicht für objektiv. Sie sieht unter anderem die Ziffer 12 des Pressekodex (Diskriminierungen) verletzt und wendet sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Der Chefredakteur der Zeitung hält die Kritik an der Überschrift für berechtigt und spricht von einem bedauerlichen Fauxpas. Die Formulierung sei an jenem Tag durchgerutscht. Der bearbeitende Redakteur habe diesen Begriff in die Überschrift genommen, weil sich Transsexuelle ironisierend immer mal wieder selbst als „Transen“ bezeichneten. Das rechtfertige allerdings nicht, merkt der Chefredakteur an, in einer nachrichtlichen Überschrift zu dieser diskriminierenden Vokabel zu greifen. Die Redaktion wolle Transsexuelle nicht diskriminieren. Umso ärgerlicher sei es, dass die Überschrift so erschienen sei. Der Fall sei im Verlauf der Redaktionskonferenz deutlich thematisiert worden. Nach dieser Erläuterung habe die Deutsche Gesellschaft für Transidentität und Intersexualität die Entschuldigung der Redaktion akzeptiert und ihrerseits von einer ursprünglich beabsichtigten Anrufung des Presserats Abstand genommen.