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Menschen werden ein zweites Mal zu Opfern

Das Gesicht eines von Wohnungsbrand Betroffenen ist deutlich erkennbar

„Feuerdrama in Stuttgart: ´Meine Frau brennt auf dem Sofa´. Unter dieser Überschrift berichtet eine Boulevardzeitung online über einen Wohnungsbrand. Die Redaktion zeigt das Bild eines älteren Mannes, der mit dem Rücken zur Kamera auf seinem Balkon steht. Er blickt zur Balkontür, aus der Flammen und Rauch kommen. Die Bildunterschrift lautet: „Der Rentner (89) steht verzweifelt auf dem Balkon. Seine Ehefrau ist im Wohnzimmer.“ Auf einem weiteren Foto ist das Gesicht des Mannes erkennbar. Drei Leser der Zeitung wenden sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Auf einem Bild sei deutlich das Gesicht eines Betroffenen zu sehen, der – wie die Redaktion schreibe – gerade hilflos miterleben müsse, wie seine Ehefrau verbrenne. Die Beschwerdeführer sehen die Würde des Mannes durch diese Darstellung verletzt. Nach ihrer Auffassung habe die Zeitung mehrere Kodexziffern verletzt. Die Justiziarin des Verlages hält die Beschwerden für unbegründet, da keine presseethischen Belange des Opferschutzes oder der Menschenwürde berührt seien. Die Beschwerdeführer würden nicht berücksichtigen, dass die Redaktion den beanstandeten Beitrag frühzeitig geändert habe. Das habe sie getan, obwohl das kritisierte Bild den Mann aus größerer Distanz zeige und derart unscharf sei, dass eine Identifizierung ohnehin kaum möglich sei. Die Juristin sieht in der Veröffentlichung auch keine Ehrverletzung, da der Betroffene in keiner Weise herabgewürdigt worden sei.