Widersprüchliches unkommentiert wiedergegeben
Redaktion reagiert mit umfangreicher Aufarbeitung zu fehlerhaften Berichten
Unter der Überschrift „Gefahr oder Chance für die Demokratie?“ berichtet eine Regionalzeitung über „Montagsspaziergänge“ im Zusammenhang mit der Corona-Politik. Zahlreiche Fachleute aus dem Verbreitungsgebiet der Zeitung hätten die Redaktion kontaktiert. Der Autor zitiert drei Ärzte und eine Apothekerin, die sie namentlich vorstellt. Sie äußern unter anderem Zweifel an der Sicherheit der Vakzine und berichten von Nebenwirkungen der Impfstoffe. Einer der Experten wird mit der Aussage zitiert, die Wahrscheinlichkeit, dass sich Tumore bilden, steige mit der Impfung. Der Beschwerdeführer sieht einen Verstoß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht nach Ziffer 2 und die Vorgaben der Medizinberichterstattung nach Ziffer 14 des Pressekodex. Es seien diverse falsche Aussagen zu den Impfstoffen ohne jegliche Richtigstellung oder Einordnung abgedruckt worden. Die Zeitung erwecke den Eindruck, bei den Aussagen handele es sich um Expertenwissen und nicht einfach nur eine Minderheits-Meinung. Durch die falsche Aussage, mRNA-Impfstoffe förderten die Bildung von Tumoren, würden bei unwissenden Lesern unbegründete Befürchtungen geweckt. Die stellvertretende Chefredakteurin berichtet, die Redaktion habe Tatsachenbehauptungen unkommentiert wiedergegeben, die dem widersprächen, was man sonst – gestützt auf Informationen des Bundesgesundheitsministeriums und der zuständigen Institute – veröffentlicht habe. Eine einordnende und an den notwendigen Stellen die Fakten korrigierende Darstellung sei der Berichterstattung gefolgt. Die Chefredaktion berichtet, die Redaktion habe eine komplette Seite mit Leserreaktionen veröffentlicht. Außerdem seien in der Redaktion kontroverse Diskussionen gefolgt, sowie Personalgespräche mit den verantwortlichen Redakteuren. Auch sei eine Klarstellung der Position der Redaktionsleitung zum Thema Impfen, Umgang mit Impfgegnern und notwendigem Faktencheck veröffentlicht worden.