Feuerlöscher-Prüfung: Zwei Firmen genannt
Redaktionsleiterin spricht von journalistisch unsauberem Arbeiten
Eine Regionalzeitung veröffentlicht eine Kolumne mit der Überschrift „Wartung“. In dem Beitrag berichtet der Autor über ein Gespräch mit einem Bekannten. Der habe gesagt, er wisse nicht, wo er die Funktionsfähigkeit von Feuerlöschern überprüfen lassen könne. In der Folge werden zwei konkrete Firmen genannt, die solche Wartungsarbeiten durchführen. Ein Leser der Zeitung sieht in der Nennung der beiden Unternehmen einen Fall von Schleichwerbung nach Ziffer 7 des Pressekodex. Die Redaktionsleiterin antwortet auf die Beschwerde mit dem Hinweis, dass der Beschwerdeführer Recht habe. Die beiden Firmen hätten nicht genannt werden dürfen. Dafür habe kein begründetes öffentliche Interesse vorgelegen. Sie bitte um Entschuldigung für das unsaubere journalistische Arbeiten. Sie werde mit den Kollegen in der Redaktion daran arbeiten, das Bewusstsein für die Einhaltung der Ziffer 7 des Kodex zu schärfen.