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„Identität als Hirngespinst dargestellt“

Beitrag enthält keine abwertenden Äußerungen über Transpersonen

Eine Frauenzeitschrift veröffentlicht gedruckt und online einen Beitrag unter der Überschrift „Ganserer: Die Quotenfrau“. Es geht um Tessa Ganserer, Quotenfrau der Grünen im Bundestag. Zitat: „Der physische und juristische Mann Markus/Tessa Ganserer sitzt für die Grünen im Bundestag – auf einem Frauenquotenplatz.“ Im Beitrag heißt es, Markus Ganserer habe sich 2018 als Frau geoutet. Er nenne sich seither „Tessa“, sei weder zur Frau operiert noch habe er/sie jemals seinen/ihren Personenstand amtlich geändert. Ganserer werde im Bundestag als Frau geführt, schreibt die Redaktion. Dagegen habe die Initiative „Geschlecht zählt“ im Bundestag beim Wahlausschuss Widerspruch eingelegt. Diese argumentiert mit dem gültigen Transsexuellengesetz. Nur auf dessen Basis könne das juristische Geschlecht geändert werden. Genau das wolle Markus Ganserer jedoch nicht tun. Die Initiative “Geschlecht zählt“ kritisiert, dass die Grünen mit dem Fall Ganserer das Selbstbestimmungsgesetz, das im Bundestag noch 2021 abgelehnt worden sei, de facto einführten. 63 Personen wenden sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Sie sehen mehrere presseethische Grundsätze verletzt. Die Hauptkritik: Tessa Ganserer werde durchgängig misgendert. Sie werde als physischer und juristischer Mann bezeichnet und mit ihrem „Deadname“ genannt. Sie werde als Mann angesprochen und dargestellt. Die geschlechtliche Identität werde als Hirngespinst dargestellt, das Frauen schaden solle. Die Nennung mit dem zur eigenen Geschlechtsidentität passenden Namen sei laut Bundesdiskriminierungsstelle Teil der Persönlichkeitsrechte. Ein Deadnaming – der abgelegte Name wird gegen den Willen der Betroffenen verwendet – sei diskriminierend. Die Autorin des beanstandeten Beitrages nimmt für die Zeitschrift Stellung. Der besagte Artikel sei eine sachliche Auseinandersetzung mit der Frage, was es bedeutet, wenn ein Mensch, der seinen Personenstand nach dem geltenden Tanssexuellengesetz nicht geändert habe, vom Verwaltungsapparat dennoch offiziell als Mensch des anderen Geschlechts geführt werde.