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Blogger: Gerichtsurteil ist nicht rechtskräftig

Redaktion muss Status von Urteilen nicht regelmäßig aktualisieren

Eine Regionalzeitung berichtet online unter der Überschrift „12.000 Euro Strafe für Fake News“ über das Urteil eines Amtsgerichts gegen einen Blogger, der in diesem Fall der Beschwerdeführer ist. Dieser hatte 2018 in seinem Blog über einen Terroranschlag in Mannheim berichtet, der nicht stattgefunden hat. Der Blogger wirft der Zeitung und anderen Redaktionen vor, sie hätten über den Prozess falsch berichtet. Es werde von einigen Medien der Eindruck erweckt, das gegen ihn ausgesprochene Urteil sei rechtskräftig. Der Beschwerdeführer teilt mit, er habe alle Redaktionen aufgefordert, die entsprechenden Passagen zu korrigieren. Erst nach Androhung juristischer Mittel seien einige Korrekturen vorgenommen worden. Andere falsche Behauptungen seien aber nicht richtiggestellt worden. Auch ein Zeuge, ein im Bericht zitierter Polizeipräsident, habe sich verkürzt zitiert gesehen. Der Chef vom Dienst der Zeitung verweist auf ein beigelegtes Schreiben des Anwalts, den die betroffenen Medien gemeinsam mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt haben. Die Kanzlei nimmt zu allen Punkten Stellung, die in der Beschwerde angesprochen werden.