Eine Zeitung als „Ersatz-Schwurgericht“?
Anschuldigungen gegen Filmregisseur Dieter Wedel wiedergegeben
„Neue Vorwürfe gegen Dieter Wedel“ – unter dieser Überschrift berichtet die Online-Ausgabe einer Wochenzeitung über weitere Anschuldigungen gegen den prominenten Filmregisseur. Genannt werden die Namen von vier Frauen, die über Belästigungen durch Wedel berichten. Ein Leser der Zeitung wirft dieser vor, sich mit diversen Artikeln über Dieter Wedel zu einer Art „Ersatz-Schwurgericht“ aufzuschwingen. Die bisher von der Zeitung erhobenen Vorwürfe seien verjährt. Es bestehe keine Gefahr, dass der Angegriffene heute noch „übergriffig“ werde. Der Beschwerdeführer vertritt die Meinung, die von den Frauen geäußerten Anschuldigungen seien allein auf Rache ausgelegt. Die Zeitung wolle möglichst viele Klicks generieren und nehme dafür die massive Rufschädigung Wedels in Kauf. Die Rechtsvertretung der Wochenzeitung weist den Kampagnen-Vorwurf zurück. Die Frauen, die in dem kritisierten Beitrag zu Wort gekommen seien, hätten sich gar nicht gekannt, so dass schon deshalb von einer Kampagne nicht gesprochen werden könne. Es gehe auch nicht um eine Zusatzbestrafung, oder, wie der Beschwerdeführer meine, um ein „Ersatz-Schwurgericht“. Die Zeitung habe sich jeder eigenen Beurteilung enthalten. Auch habe sie keine reißerischen oder unsachlichen Berichte veröffentlicht. Es liege auch keine Vorverurteilung vor. Es sei Pflicht der Presse, im Rahmen der Verdachtsberichterstattung Vorwürfe auf ihre Schlüssigkeit, Plausibilität und auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse müssten der Öffentlichkeit mitgeteilt werden. Wenn, wie in diesem Fall, die Rechercheergebnisse für den Beschuldigten belastend seien, dann obliege es der Presse, diese Umstände sachlich und differenziert zu publizieren. Andernfalls wäre eine Verdachtsberichterstattung nicht möglich.