Entscheidungen finden

„Machtgerangel“ in einem Fußballverein

Redaktion berichtet korrekt nach umfangreichen Recherchen

Eine Regionalzeitung berichtet online und gedruckt unter der Überschrift „Eintracht-Präsident Bratmann: Ich trete nicht mehr an“ über die nicht erfolgte Wiederwahl des Präsidenten von Fußball-Drittligist Eintracht Braunschweig. Ein Leser der Zeitung kritisiert den Beitrag. Dieser strotze von Unterstellungen, die nicht belegt würden. Die journalistische Sorgfaltspflicht werde missachtet. Insgesamt handele es sich um eine tendenziöse Berichterstattung, in der die Autoren Gerüchte und Mutmaßungen ohne Nennung von Quellen äußerten. Die Rechtsabteilung des Verlages widerspricht dem Beschwerdeführer. Der Verein Eintracht Braunschweig befinde sich wegen sportlicher Misserfolge und angespannter Finanzen in einer schwierigen Situation. Die Konflikte innerhalb des Vereins hätten zu einem Machtgerangel geführt. Die Autoren des Beitrags – so die Rechtsvertretung weiter – hätten an der Hauptversammlung der Eintracht teilgenommen. Sie hätten deren Verlauf und ihre dabei gewonnenen Eindrücke geschildert. Der Artikel sei Teil einer ganzen Reihe von Berichten zu den jüngsten Entwicklungen im Verein. Die Standpunkte aller Beteiligten seien von den Autoren dargelegt worden. Ein Verstoß gegen journalistische Wahrheits- und Sorgfaltspflichten sei ebenso wenig ersichtlich wie ein unzulässiger Eingriff in den Schutz der Persönlichkeit oder in die Ehre der Beteiligten. Die Redaktion habe ausgiebig recherchiert. So sei sie in der Lage gewesen s, sich ein ausgewogenes und umfassendes Bild von den geschilderten Vorfällen zu machen.