Bericht über Massaker in einem Hotel in Nairobi
Keine unangemessen sensationelle Berichterstattung festzustellen
„Todesschüsse beim Mittagessen!“ titelt eine Boulevardzeitung online. Im Bericht geht es um einen Terroranschlag in einem Hotel in Nairobi, bei dem 14 Menschen getötet wurden. Auf beigestellten Fotos sind mehrere der Opfer zu sehen, die offenbar während des Essens an ihrem Tisch erschossen wurden. Mehrere Leser der Zeitung wenden sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Sie sind der Auffassung, dass die Berichterstattung unangemessen sensationell sei. Zudem verletze sie den Opferschutz und die Menschenwürde. Der Chefredakteur der Zeitung teilt mit, dass die Zeitung an der regelmäßig vertretenen Auffassung festhalte, dass die Öffentlichkeit insbesondere bei spektakulären Geschehnissen, die sich im öffentlichen Raum ereigneten, ein besonderes Interesse daran habe, von den Medien umfassend informiert zu werden. Das sei auch hier der Fall. Die Darstellung der Ereignisse von Nairobi sei nicht unangemessen sensationell, denn man dokumentiere lediglich die Folgen des Anschlags in ihrer ganzen Brutalität. Die Opfer seien nicht erkennbar abgebildet worden.