Tritt gegen den Kopf kam von „links“
Demonstrationsteilnehmer in Dresden von einem Kontrahenten verletzt
Ein Mann soll am Rande einer Demonstration des Thügida-Bündnisses in Dresden einen Mann verletzt und den am Boden Liegenden gegen den Kopf getreten haben. Die Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung berichtet, gegen den mutmaßlichen Täter sei Haftbefehl wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung erlassen worden. Die Dachzeile zur Überschrift lautet: „Thügida-Anhänger tritt Mann gegen den Kopf“. Ein Leser der Zeitung wirft dieser vor, gegen presseethische Grundsätze verstoßen zu haben. Andere Medien hätten gemeldet, dass die Gewalt von „Linken“ gegen „Pegida“ ausgegangen sei. Der Vorsitzende der Chefredaktionen und Chefredakteur Digital nimmt zu der Beschwerde Stellung. Kurz nach Erscheinen des Artikels sei aufgefallen, dass die Dachzeile nicht zum übrigen Artikel gepasst habe. Sie sei geändert worden und laute nun „Mann gegen Kopf getreten.“ Lese man den gesamten Beitrag, so werde der korrekte Sachverhalt ebenfalls klar. Der Chefredakteur bezweifelt, ob eine kurzzeitig unzutreffende Dachzeile gleich den gesamten Artikel, wie der Beschwerdeführer meine, zu einer „vorsätzlichen Falschmeldung“ mache.