Opfer mit persönlichen Details dargestellt
Boulevardzeitung missachtet den Schutz der Identität der Verunglückten
Eine Boulevardzeitung veröffentlicht online ein Video unter der Überschrift „Flugzeugabschuss im Iran: Das sind die deutschen Opfer“. Im Bericht geht es um den Abschuss einer ukrainischen Boing im Iran. Unter den Todesopfern waren vier Deutsch-Iraner. Die Zeitung nennt zwei Opfer namentlich. Eines wird im Bild gezeigt. Ein Leser der Zeitung hält die Darstellung der Opfer in Wort und Bild für unvereinbar mit der Ziffer 8 des Pressekodex (Persönlichkeitsrechte). Der Chefredakteur der Zeitung argumentiert, die Öffentlichkeit habe vor allem bei spektakulären Ereignissen ein besonderes Interesse daran, von den Medien umfassend – durchaus unter Einbeziehung von Einzelschicksalen - informiert zu werden. Ziffer 8 erlaube ausdrücklich eine identifizierende Berichterstattung, wenn das Informationsinteresse die schutzwürdigen Interessen der Betroffenen überwiege. Das sei hier der Fall. Der Chefredakteur hält die Beschwerde für unbegründet. Er teilt zudem mit, dass die Redaktion das Video - eine Woche vor dem Eingang der Beschwerde zur Stellungnahme - freiwillig aus dem Online-Angebot der Zeitung genommen habe.