Vorwurf: Menschen werden herabgewürdigt
Magazin berichtet über das Leben einer Frau mit einem Alzheimer-Kranken
Ein Nachrichtenmagazin veröffentlicht einen Beitrag, in dem eine seiner Redakteurinnen von ihrem Leben mit einem an Alzheimer erkrankten Mann berichtet. Eine Passage aus dem Beitrag: „Sie und ihre Kinder sehen zu, wie sein Geist verschwindet, der Körper aber weiter funktioniert. Kann man schon trauern, bevor ein Partner stirbt?“ Eine Leserin des Magazins sieht Verstöße gegen die Ziffern 1 (Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde) und 12 (Diskriminierungen) des Pressekodex. Im Artikel würden Menschen mit Behinderungen herabgewürdigt. Sie würden als Ballast für die pflegenden Angehörigen dargestellt. Von einem „sterblichen Überrest mit Vitalfunktion“ ist die Rede und von einer „Masse Fleisch“, die noch dazu nicht in der Lage sei, seiner Frau für die Pflege zu danken. Dies geschehe zu einer Zeit, in der im Rahmen der Triage-Diskussion Menschen mit Behinderung Angst hätten, von der Mehrheitsgesellschaft lediglich als Ballast angesehen zu werden, den man zuerst abwerfen könne. Dass das Magazin dies alles unkommentiert stehenlasse, sei unerträglich. Die Rechtsabteilung des Verlages weist die Vorwürfe zurück. Der Artikel sei ein persönlicher Erfahrungsbericht einer Frau, die mit ihrem pflegebedürftigen Mann lebe und sich um ihn kümmere. Der Text beschreibe bewusst eine subjektive Wahrnehmung. Dies sei durch die „Ich“-Form deutlich gekennzeichnet. Die Autorin beschreibe ungeschönt, mit welchen Schwierigkeiten sie und andere Betroffene täglich zu kämpfen hätten. Sie sehe ihren Mann auch nicht als „Ballast“, den sie abwerfen könne. Der Artikel habe viele Leserreaktionen nach sich gezogen, die größtenteils positiv gewesen seien. Den Reaktionen zufolge habe der Artikel vor allem Mitgefühl mit den Beteiligten ausgelöst. Die Redaktion habe sich um eine ausgewogene Darstellung der Thematik aus verschiedenen Blickwinkeln bemüht. Dazu gehöre auch, Angehörige von pflegebedürftigen Personen zu Wort kommen zu lassen.