„Bezahlte Partnerschaft“ mit Krankenkasse
Zeitung arbeitet mit der AOK zusammen – „Transparenz gewahrt“
Eine Boulevardzeitung kündigt auf Facebook eine Anzeige mit einem Video der AOK auf ihrer Website an. Unter der Überschrift steht der Hinweis „Bezahlte Partnerschaft“. Ein anonymer Beschwerdeführer bittet den Presserat um Prüfung, ob der Hinweis „Bezahlte Partnerschaft“ als Kennzeichnung eines Teasers (Anreißers) ausreichend ist, der zu einem werblichen Beitrag führt. Der Chefredakteur der Zeitung sieht keinen Verstoß gegen Ziffer 7 des Kodex (Trennung von redaktionellen und werblichen Inhalten). Die Redaktion sei ihrer Verantwortung gegenüber der Öffentlichkeit ausreichend nachgekommen, indem sie die Veröffentlichung gleich zu Beginn mit dem Hinweis auf die „Bezahlte Partnerschaft“ versehen habe. Für die Leser werde durch diese Formulierung sofort erkennbar, dass der Beitrag gegen ein Entgelt veröffentlicht worden sei. Der Chefredakteur vertritt die Meinung, dass durch die Kennzeichnung die presseethisch geforderte Transparenz gewahrt werde.