Opfer und Täter sind identifizierbar
Frau wurde umgebracht – Regionalzeitung zeigt das Tatort-Haus
Eine Regionalzeitung informiert darüber, dass in einem Ort des Verbreitungsgebietes die Leiche einer Frau gefunden worden sei. Die Redaktion veröffentlicht ein Foto des Hauses, in dem die Leiche gefunden wurde. Sie nennt auch die Straße, in der das Haus steht. Ein Leser der Zeitung kritisiert, dass sowohl die Tote als der unter Tatverdacht stehende Lebensgefährte durch die in der Berichterstattung enthaltenen Angaben identifizierbar seien. Der Chefredakteur teilt mit, dass seine Zeitung zwei Tage vor dem Erscheinen des kritisierten Berichts online über den Fall berichtet habe. Dabei sei die Straße, in der der Tatort liege, nicht genannt worden. Dann habe sich die Voraussetzung für die Berichterstattung geändert. Die Lage des mutmaßlichen Tatorts sei in der Region nicht mehr länger ein Geheimnis gewesen. Dadurch, dass Einsatzfahrzeuge von Polizei und Rettungskräften die Straße angesteuert hätten, sei bekannt geworden, wo die Tat geschehen sei. Beschleunigt durch die sozialen Netzwerke habe die Nachricht von der Gewalttat schnell die Runde gemacht. Deshalb habe die Redaktion in der Folgeberichterstattung den Namen der Straße genannt. Den Namen nicht zu nennen, hätte den Ruf der Zeitung, fundiert und faktengetreu über die Region zu berichten, unterminiert und den Gerüchten über den Ort des Geschehens Vorschub geleistet. Er gewaltsame Tod der Frau sei ein in dieser ländlichen Region ungewöhnlich schweres Verbrechen gewesen. Die Berichterstattung sei deshalb auch in der vorliegenden Form vom öffentlichen Interesse gerechtfertigt gewesen.