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Pauschale Behauptung zur Berliner Silvesternacht ist diskriminierend

Autor schreibt, eine "arabische Straße" sei durchgedreht

Ein Nachrichtenmagazin veröffentlicht einen Kommentar unter der Überschrift "Ganz Deutschland soll bestraft werden, weil eine ´arabische Straße´ durchdreht". In dem Meinungsbeitrag äußert sich der Autor zu den Angriffen auf Polizei und Rettungskräfte in der Silvesternacht in Berlin und der Forderung der Gewerkschaft der Polizei nach einem bundesweiten Böllerverbot. Dabei vertritt er die Auffassung, dass das Böllern nicht bundesweit, sondern in den Stadtteilen verboten werden sollte, in denen die Angriffe stattfanden und sieht als Täter in erster Linie junge Ausländer bzw. junge Deutsche mit Migrationshintergrund. Nach Ansicht des Beschwerdeführers ist die Veröffentlichung diskriminierend und stiftet zur Fremdenfeindlichkeit an. Der Autor des Beitrages teilt in seiner Stellungnahme mit, dass er weder religiöse, weltanschauliche oder sittliche Überzeugungen geschmäht habe, noch eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt, Brutalität und Leid vorliege. Zudem werde niemand durch die Veröffentlichung diskriminiert oder vorverurteilt. Sein Text spreche für sich und müsse weder erklärt noch verteidigt werden. Der Beschwerdeausschuss erkennt in der Veröffentlichung eine Verletzung der Ziffer 12 des Pressekodex. Die Mitglieder sind übereinstimmend der Auffassung, dass es sich bei der in der Überschrift veröffentlichen Feststellung, eine „arabische Straße“ habe durchgedreht, um eine unbewiesene Tatsachenbehauptung handelt. An keiner Stelle des Beitrages werden Belege dafür geliefert, dass überwiegend arabische Anwohner der Straße an den Ausschreitungen beteiligt waren. Auch sind den Mitgliedern des Beschwerdeausschusses hierzu keine entsprechenden Meldungen der Behörden bekannt, die dies belegen würden. Die in der Titelzeile getroffene Aussage ist dadurch geeignet, Araber im Allgemeinen und die arabischen Anwohner der Straße im Speziellen zu diskriminieren.