Fotos von minderjährigen Tatverdächtigen
Boulevardzeitung berichtet über die Gewaltexzesse von Amberg
Unter der Überschrift „Wir können diese Gewaltexzesse nicht dulden“ berichtet eine Boulevardzeitung online über eine Prügelattacke von Migranten in Amberg und die politische Diskussion bzw. Konsequenzen daraus. Der Betrag ist bebildert mit Fotos der Opfer, die sich gegenüber der Zeitung äußern. Im Bild gezeigt werden auch zwei mutmaßliche Täter. Der Beschwerdeführer übt Kritik an der Veröffentlichung der Fotos von mutmaßlich minderjährigen Verdächtigen. Die Tat selbst sei beschämend. Dies gebe der Zeitung aber kein Recht, gegen Gesetze zu verstoßen. Er sieht die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen verletzt. Der Chefredakteur der Zeitung nimmt Stellung zu der Beschwerde. Wer sich in der Gruppe so stark fühle, dass er nachweislich auf wehrlose Passanten – darunter auch Kinder - einprügele und diese teilweise schwer verletzt, müsse es aushalten, dass über seine Gewaltexzesse berichtet und sein Foto in diesem Zusammenhang veröffentlicht werde. Die Öffentlichkeit habe ein berechtigtes Interesse an der Berichterstattung über derartige Straftaten. Neben der Schilderung des Tathergangs, der in dem Artikel mit der gebotenen Zurückhaltung erfolgt sei, gehöre es auch zu den Aufgaben der Presse, die Öffentlichkeit durch entsprechende Fotoveröffentlichungen vollständig zu informieren. Die Leser müssten die Möglichkeit haben, sich ein Bild von den Geschehnissen und auch von den Tätern zu machen. Der Chefredakteur vertritt die Ansicht, dass das Informationsinteresse der Öffentlichkeit klar die Interessen der Täter überwiege. Von Verletzungen presseethischer Grundsätze könne somit nicht die Rede sein.