Diebin als „Plünderin“ im Bild gezeigt
Redaktion setzt sich über einen richterlichen Beschluss hinweg
Eine Boulevardzeitung berichtet unter der Überschrift „Gericht verbietet Bilder von G20-Plünderin“ über ein Urteil des Landgerichts Frankfurt/Main. Das Gericht hatte der Zeitung verboten, unverfremdete Fotos einer Frau zu zeigen, die bei den G20-Ausschreitungen vom Juli 2017 einen Drogeriemarkt „plündert“. Sie ist auf den Fotos zu sehen, wie sie sich der Drogerie nähert, sich am Eingang bückt und mit vollen Händen weitergeht. Das Gericht stellte fest, dass die Bilder das Persönlichkeitsrecht der Frau verletzen, weil auf ihnen allenfalls ein „Diebstahl geringwertiger Sachen“ zu erkennen sei. Die Frau – so der Autor des Berichts – habe gegen die Veröffentlichung der Fotos geklagt. Die Zeitung zeige die Fotos trotzdem, ohne die Person zu verfremden, „weil die Abbildung von Straftaten, gerade im Zusammenhang mit schweren Krawallen, Plünderungen und Landfriedensbruch bei einem so wichtigen Ereignis wie dem G20-Gipfel zum Auftrag der Presse gehört.“ Drei Leser der Zeitung wenden sich mit einer Beschwerde an den Presserat. Ihre Kritik richtet sich dagegen, dass die Zeitung trotz des richterlichen Beschlusses, wonach in diesem Fall die Persönlichkeitsrechte der Frau überwiegen, die Fotos weiterhin unverfremdet veröffentliche. Wegen mehrerer laufender Verfahren im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Fotos bittet der Chefredakteur mehrmals während eines halben Jahres um die Aussetzung des Verfahrens. Der juristische Streit in dieser Causa sei nach wie vor in vollem Gange.