Meinungsbeitrag zum Thema Religion in Israel
Auslöser ist der Umgang an Hamburgs Uni mit der Religionsausübung
In einer Zeitschrift erscheint ein Beitrag unter der Überschrift „Mit Schleier im Hörsaal“. Es geht um einen Verhaltenskodex zur Religionsausübung an der Hamburger Universität. Die Autorin schreibt unter anderem: „Nur in einem säkularen Staat, nicht in einer Theokratie, wie sie zum Beispiel Ajatollah Khomeini im Iran durchgesetzt hat, oder im Staat Israel, der die Bürger jüdischer Religion privilegiert und Bürger anderer Religionen diskriminiert, ist freie Religionsausübung oder Religionslosigkeit möglich.“ Ein Leser der Zeitschrift wendet sich gegen die Behauptung, im Staat Israel würden Bürger jüdischer Religion privilegiert und Angehörige anderer Religionen diskriminiert. Eine freie Religionsausübung oder Religionsfreiheit sei dort nicht möglich. Das sei – so der Beschwerdeführer - nicht richtig. Es bedürfe keiner großen Recherche, um die falschen Informationen zu widerlegen. Israel sei ein demokratischer Staat, der allen Bürgern, unabhängig von der Religion, die gleichen Rechte zuerkenne. Er wirft der Autorin vor, sie habe gegen die Ziffer 1 des Pressekodex (Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde) verstoßen. Die Redaktion habe nach entsprechenden Hinweisen von Lesern nicht ihre falschen Informationen korrigiert, sondern eine Debatte über das Thema Pluralismus in Israel begonnen. Der geschäftsführende Herausgeber stellt fest, dass es sich bei dem Text um einen Meinungsbeitrag unter der Rubrik „Doppelpunkt“ handele. Dort würden essayistische und kommentierende Texte von nicht zur Redaktion zählenden Gastautoren veröffentlicht, die im Sinne der offenen Gesellschaft eine Debatte um Werte und Ziele anregten. Innerhalb dieser Debatte seien Pro- und Contra-Stimmen zu Wort gekommen. Über die Position der Autorin könne man sehr wohl streiten. Ein Beschwerde-Anlass sei aber aus Sicht der Zeitschrift nicht zu erkennen.