Die Zeitung wurde um Hilfe gebeten
Freunde starten Aufruf, eine suizidgefährdete Freundin zu finden
Die Redaktion einer Regionalzeitung übernimmt eine Facebook-Meldung, der zufolge eine junge Frau vermisst wurde. Freunde hätten einen Aufruf gestartet und um die Mithilfe der Bevölkerung gebeten. Eine Freundin schrieb bei Facebook, dass die Vermisste einen Suizid-Versuch angekündigt habe. Die Polizei wird in dem Artikel der Zeitung mit einer Bestätigung des Vorgangs zitiert. Sie sehe die Gefahr aber nicht so bedrohlich wie geschildert. Ein Leser der Zeitung sieht in dem Beitrag Verstöße gegen die Menschenwürde, die journalistische Sorgfaltspflicht und die gebotene Zurückhaltung bei Suiziden. Er stelle sich die Frage, ob ein Facebook-Eintrag die Berichterstattung rechtfertige und welchen Nutzen der Bericht habe. Der Beitrag sei auch kein Suchaufruf, denn es würden keine Angaben zum Verschwinden und kein Foto veröffentlicht. Gleichzeitig lasse es die Zeitung zu, dass auf ihrer Facebook-Seite auf das Facebook-Profil der vermeintlich Suizidgefährdeten verlinkt werde. Der Chefredakteur zeigt sich verwundert über die Beschwerde, weil sich bis heute niemand sonst bei der Zeitung beschwert habe. Dass die Redaktion mit dem Artikel gegen presseethische Grundsätze verstoßen haben soll, könne er nicht verstehen. Die Zeitung habe lediglich zu helfen versucht. Hätte sich jemand gemeldet, dass ihn der Text störe, hätte ihn die Redaktion aus dem Online-Angebot genommen.