Kampagne gegen einen israelischen Investor
Beschwerdeführer: Nur bei einem Juden wird die Religion genannt
Eine überregionale Zeitung berichtet unter der Überschrift „Arm, aber bockig. Dit is Berlin“ über lokale Widerstände gegen Investoren-Projekte in Berlin. Thematisiert wird vor allem ein Projekt am Checkpoint Charlie. Die Zeitung schreibt: „Über die Bebauung der beiden Flurstücke hatte der jüdische Immobilienentwickler Heskel Nathaniel lange – und vor allem einvernehmlich – mit dem Senat verhandelt.“ Plötzlich äußerten manche Leute Bedenken gegen die geplante Bebauung. Diese Bedenken würden von einer Zeitung mit einer persönlichen Kampagne gegen den israelischen Investor flankiert. Ziel sei es, den Mann in Misskredit zu bringen. Der Bürgermeister habe eingeräumt, dass die kampagnengleiche Berichterstattung über die Firma Nathaniels tatsächlich auch eine Rolle gespielt habe. Der Beschwerdeführer – ein Leser der Zeitung – merkt an, es würden zahlreiche Beteiligte erwähnt. Nur bei Herrn Nathaniel, dem reichen Juden, werde die Religion erwähnt und das ohne jeden Zusammenhang. Das sei Antisemitismus in Reinform. Der Geschäftsführer und der Justiziar der Zeitung wenden sich gegen den Vorwurf des Beschwerdeführers. Die Erwähnung der Religionszugehörigkeit sei keineswegs ohne Sachzusammenhang erfolgt. Herr Nathaniel sehe sich – wie nur wenige Zeilen später im Text erwähnt - aktuell einer persönlichen Kampagne ausgesetzt, die ihren Ursprung in seiner Herkunft und seiner Religion habe. Um diesen Zusammenhang zu verstehen, sei die Nennung der Religionszugehörigkeit zwingend erforderlich gewesen. Nichts liege den beiden Autorinnen ferner als Antisemitismus. Nur wenige Wochen vor der jetzt erfolgten Veröffentlichung habe die Zeitung ein großes Porträt über Herrn Nathaniel veröffentlicht, in dem eine der beiden Autorinnen deutlich ihr Unverständnis über die Schmutzkampagne gegen den israelischen Investor zum Ausdruck gebracht habe.