Regionale Firmen zu Recht gewürdigt
Innovationen spielten in der Berichterstattung 2019 eine wesentliche Rolle
Eine Regionalzeitung veröffentlicht einen Jahresrückblick in Bildern über die Region, in der sie erscheint. Dabei erscheinen auch Fotos von einem Dentallabor und einem landwirtschaftlichen Erzeugerverbund. Ein Leser der Zeitung sieht in den beiden Fotos und den dazugestellten Bildunterzeilen Fälle von Schleichwerbung. Ein Vertreter des Verlages teilt mit, dass es sich bei der Veröffentlichung um eine Rückschau auf das vergangene Jahr handelt. Dabei sei es der Redaktion darum gegangen, Höhepunkte der regionalen Berichterstattung bei den Lesern in Erinnerung zu rufen. Alle ausgewählten Fotos hätten einen starken lokalen und regionalen Bezug. Für Wirtschaftlichkeit und Innovationen habe im vergangenen Jahr ganz besonders das Dentallabor gestanden. Die Firma sei seinerzeit für den Wirtschaftspreis des Mittelstandes nominiert worden. Sie habe damit zu den besten 20 Unternehmen im Land und den besten sieben im Landkreis gehört. Die Nominierung sei der Grund für eine ausführliche Berichterstattung gewesen. Ähnlich sei es im Fall des landwirtschaftlichen Erzeugerverbandes, der sich durch eine bedeutsame Innovation hervorgetan habe. Auch darüber sei im lokalen und regionalen Umfeld ausführlich berichtet worden. Der Verlagsvertreter betont abschließend, dass die regionale Presse selbstverständlich über die regionale Wirtschaft und auch über private Betriebe berichten dürfe und solle. Dies gehöre zu ihren Kernaufgaben. Ziffer 7 des Pressekodex sei nicht verletzt worden, da die Veröffentlichungen einen Nachrichtenwert hätten und keine werblichen Formulierungen enthielten.