„Verkaufsfördernde Sensationsmache“
Zeitung berichtet über den Suizid eines stadtbekannten Mannes
Ein Behördenleiter in einer deutschen Großstadt verlässt sein Büro, besorgt sich den Schlüssel zum Konferenzzimmer, öffnet dort ein Fenster und stürzt sich – neun Stockwerke tief – in den Tod. Die örtliche Zeitung berichtet. Das Entsetzen in der Stadt über den Suizid des Mannes sei groß. Seit vielen Jahren habe er in den Diensten der Kommune gestanden, sei Leiter des Bürgerbüros und zuletzt des Ordnungsamtes gewesen. Auch habe er als Wahlleiter gewirkt. Der Artikel enthält ein Foto von der abgesperrten Unglücksstelle sowie ein Porträtfoto des Verstorbenen. Im Text wird sein Werdegang nachgezeichnet. Dabei wird auch erwähnt, dass er Vorstandsmitglied im Ortsverband einer Partei gewesen sei. Der Beschwerdeführer sieht einen Verstoß gegen Ziffer 8, Richtlinie 8.7, des Pressekodex. Die Nennung des Namens sei auch nicht unter dem Aspekt gerechtfertigt, dass der Verstorbene am Ort vielleicht als eine Person der Zeitgeschichte bezeichnet werden könnte. Die Schilderung des Suizid-Ablaufs diene nur der Befriedigung voyeuristischer Neigungen. Der Beschwerdeführer spricht von verkaufsfördernder Sensationsmache. Er legt das Foto eines Verkaufsaufstellers der Zeitung bei. Darauf ist unter der Überschrift „Tragödie“ zu lesen: „Amtsleiter stürzt sich aus Bürgerbüro in den Tod“. Die Rechtsabteilung der Zeitung nimmt zu der Beschwerde Stellung. Der Verstorbene sei für die Stadt und ihre Umgebung eine relative Person der Zeitgeschichte gewesen. Er genieße daher einen geringeren Persönlichkeitsschutz als jemand, der in der Öffentlichkeit keine Rolle spiele. Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit überwiege in diesem Fall das Zurückhaltungsgebot. Der Unglücksort befinde sich in einer belebten Straße der Stadt. Durch die Absperrungen und den Einsatz der Rettungskräfte habe der Vorgang große öffentliche Aufmerksamkeit erregt. Ein Führungsmitglied des örtlichen Vereins „Angehörigengruppe um Suizid in …“ habe sich beim Autor des Artikels schriftlich für seine sensible und sachliche Berichterstattung bedankt. Lobend erwähnt werde dabei auch, dass der Autor auf den Begriff „Selbstmord“ gänzlich verzichtet habe.