Entgegen ausdrücklichem Wunsch berichtet
Trauergemeinde von Winnenden wollte in Ruhe gelassen werden
Die Online-Ausgabe einer überregionalen Zeitung berichtet unter der Überschrift „Verletzte Lehrer schützen Schüler vor Amokläufer“ über das Verhalten der Lehrkräfte im Verlauf der Tragödie von Winnenden. Es geht in dem Beitrag auch um die psychologische Betreuung der Schüler. Zum Beitrag gehört eine Fotostrecke mit 13 Bildern, die Trauerszenen vor der Albertville-Realschule – dem Tatort – sowie von der Beerdigung des ersten Opfers zeigt. Grundlage ist die Beschwerde BK2-65/09. Darin wurde die Veröffentlichung der Fotos von der Beerdigung der Opfer des Amoklaufes kritisiert. Die Veröffentlichung sei entgegen dem offensichtlich erklärten Wunsch der Trauergemeinde erfolgt. Er sieht durch dieses Verhalten mehrere presseethische Grundsätze verletzt. Der Beschwerdeführer im genannten Fall kritisiert auch den Abdruck von Fotos, auf denen Schriftzüge wie „Film- und Fotografierverbot“ und „Lasst uns in Ruhe trauern“ zu lesen sind. Großaufnahmen von Sarg, Sargträgern und Trauergästen hält er für eine provokante Pietätlosigkeit. Da die Fotos unter anderem von Agenturen stammen, leitet der Presserat ein Beschwerdeverfahren gegen eine von ihnen ein. Die Agentur gibt keine Stellungnahme ab. (2009)