Eine Realschule ins Visier genommen
Redaktion stellt Tatort von Winnenden ins Zentrum eines Fadenkreuzes
In der Online-Ausgabe einer Boulevardzeitung wird mit mehreren Beiträgen über den Amoklauf von Winnenden berichtet. Unter anderem erscheinen die folgenden Überschriften: „Das Video! Die letzten Sekunden des Amok-Killers“, „Der Amok-Killer war schon in der Psychiatrie“, „Amoklauf an deutscher Schule“, „So überlebte ich schwer verletzt die Amok-Hölle“ und „Der Amoklauf von Winnenden – Alle News! Alle Infos! Alle Videos!“ In einem Beitrag zeigt die Redaktion ein Fadenkreuz über dem Stadtplan von Winnenden. Im Zentrum der konzentrischen Kreise liegt die Albertville-Realschule – der Tatort. Der Beschwerdeführer – ein Nutzer der Online-Ausgabe kritisiert die Aufmachung. Diese sei „absolut menschenunwürdig“ und treibe lediglich die Nutzerzahlen der Online-Ausgabe in die Höhe. Die Zeitung habe gegen mehrere Ziffern des Pressekodex verstoßen. Die Rechtsabteilung der Zeitung hält die Berichterstattung für presseethisch korrekt und erläutert ihre Beweggründe. Die Redaktionen hätten von ihrem Recht Gebrauch gemacht, zulässige Stilmittel und technische Möglichkeiten des Internets zu nutzen. Die notwenige Abwägung mit den Persönlichkeitsrechten und die Prüfung der Fakten sei gewissenhaft vorgenommen worden. Die Grenze zur unzulässigen Darstellung sei nicht überschritten worden. Den Vorwurf, die Aufmachungen seien „absolut menschenunwürdig“ und sollten lediglich die Besucherzahlen in die Höhe treiben, weist die Zeitung zurück. Die Art der Beschwerde läßt vermuten, dass sie sich wohl eher gegen die technischen Möglichkeiten des Onlineauftritts richte. Nach Ziffer 11 des Pressekodex solle die Presse auf eine unangemessen sensationelle Darstellung von Gewalt und Brutalität verzichten. Grundsätzlich gelte aber auch: Bei der Gestaltung von Überschriften, die schlagwortartig den Inhalt eines Artikels wiedergäben, stehe der Presse ein besonderer Freiraum zu (Bundesverfassungsgericht, AfP 1992, 51; Kammergericht Berlin, AfP 1999, 369). (2009)