Amokschützen in Heldenpose gezeigt
Winnenden-Täter im Kampfanzug und mit gezogener Waffe
„Seid ihr immer noch nicht tot?“ so lautet die Überschrift, unter der eine Boulevardzeitung über den Amoklauf von Winnenden berichtet. Auf einem Foto sind vier Schüler zu sehen, die am Fenster einer benachbarten Schule das Geschehen verfolgen. Bildtext: „Sie sind dem Unglück entkommen: Schüler einer benachbarten Schule stehen am Fenster, sind betroffen und geschockt.“ Ein weiteres Bild zeigt eine abgedeckte Leiche. Auf einem anderen Foto wird eine Schülerin von einer Lehrerin getröstet. Schließlich zeigt die Zeitung ein Opfer, das im Bildtext als Autohändler Dennis P. (36) bezeichnet wird. Das Aufmacherfoto ist eine blatthohe Fotomontage von Tim K. Sie zeigt den Täter in einem Kampfanzug und mit gezogener Waffe. Auf zwei weiteren Seiten beschäftigt sich die Redaktion mit der Motivsuche. Überschrift: „Wie wurde ein so netter Junge zum Amokschützen?“ Neben dem großen Täter-Bild steht die Rekonstruktion einer Szene in einem Klassenzimmer, in das ein Foto des Täters im Kampfanzug hineinkopiert wurde, der wild um sich schießt. Der Beitrag „Er schoss gezielt auf Mädchen“ ist mit vier Fotos getöteter Schülerinnen bebildert. Der Beschwerdeführer, ein Leser der Zeitung, beklagt, dass die Zeitung identifizierbare Fotos der Opfer zeige. Auch würden Fotos vom Täter und seiner Familie abgedruckt, auf denen die Beteiligten zu erkennen seien. Die Zeitung stelle auch die Frage, ob Tim K. unter Medikamenteneinfluss gestanden habe. Die Redaktion verstoße in der Druckausgabe und im Online-Auftritt gegen die Richtlinien 11.1 und 11.2 des Pressekodex.(Sensationsberichterstattung, Jugendschutz). Schlussfolgerung des Beschwerdeführers: Die Art der Darstellung des Geschehens von Winnenden und die sensationelle Aufmachung mit Videos, Animationen, Zeichnungen und Fotomontagen könnten geeignet sein, Nachahmer zu provozieren, die sich ähnliche Aufmerksamkeit erhofften. Die Rechtsabteilung der Zeitung bekennt sich zu allen ihren Darstellungsformen, die durch ein außerordentlich hohes Informationsinteresse der Öffentlichkeit gerechtfertigt seien. Die Redaktionen von Druckausgabe und Online hätten im Rahmen der vom Presserat postulierten Grundsätze verantwortungsbewusst berichtet. Den Vorwurf der identifizierenden Berichterstattung weist die Zeitung zurück. Der Pressekodex bestimme, dass „in der Regel“ eine identifizierende Darstellung der Opfer zu unterbleiben habe. Der Amoklauf von Winnenden sei jedoch kein Regelfall gewesen. Das Foto von den geschockten Schülern am Fenster der Nachbarschule bewertet die Rechtsabteilung als Dokument der Zeitgeschichte. Die exponierte Präsentation des Täters auf der Titelseite der Print-Ausgabe entspreche dem mit der Schwere und Bedeutung der Tat verbundenen Informationsinteresse der Öffentlichkeit und sei somit gerechtfertigt. (2009)