„Opfer und Angehörige verhöhnt“
Zeitung: Abbild des Täters ist keine „idealisierende Darstellung“
Eine Boulevardzeitung berichtet unter der Überschrift „Das Blutbad – Amoklauf an deutscher Schule“ über die Ereignisse von Winnenden. Das Aufmacherfoto zeigt den Amokläufer Tim K. Neben einem Pfeil steht: „Dieser 17-Jährige erschießt 15 Menschen“. Unter dem Bild steht der Text: „Amokläufer Tim K. (17). Das Foto entstand vor zwei Monaten bei einem Tischtennisturnier“. Ein weiteres Foto zeigt die Bergung einer Leiche. Ein Leser der Zeitung ist der Meinung, dass das große Porträt des Amokschützen auf der Titelseite, einen Tag nach der Tat, eine Verhöhnung von Opfern und Angehörigen darstellt. Deren Trauer müsste eigentlich in den Mittelpunkt gestellt werden. Dem Täter werde posthum eine Plattform geboten, die andere Jugendliche in seiner Situation und seiner inneren Einstellung faszinieren und sogar zu einer ähnlichen Tat animieren könnte. Es sei belegt, dass es ein großer Wunsch mancher potentieller Täter sei, einmal groß wie ein „Star“ herauszukommen. Die Rechtsabteilung der Zeitung hält die redaktionelle Darstellung angesichts des außerordentlich hohen Informationsinteresses der Öffentlichkeit für gerechtfertigt. Sowohl die Print- als auch die Online-Ausgabe hätten verantwortungsbewusst berichtet. Viele Fragen hätten sich in der Öffentlichkeit gestellt, auf die Antworten auch von der Presse erwartet worden seien. Die notwendige Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten und dem öffentlichen Informationsinteresse sei sorgsam und gewissenhaft vorgenommen worden. Die Redaktionen hätten die Grenze zur unzulässigen Darstellung nicht überschritten. Die exponierte Präsentation des Täters auf der Titelseite der Druckausgabe entspreche dem mit der Schwere des Verbrechens verbundenen öffentlichen Informationsinteresse. Die Zeitung weist den Vorwurf zurück, die Wiedergabe des Namens und des Gesichts des Täters könnte anderen Jugendlichen als „Vorlage“ dienen. Die Abbildung des Täters habe mit einer idealisierenden Darstellung des Amoklaufes nichts zu tun. Folgte man der Argumentation des Beschwerdeführers, wäre die Konsequenz, über Verbrechen wie jenes von Winnenden überhaupt nicht zu berichten. Das Foto vom Täter Tim K., aufgenommen bei einem Tischtennisturnier, sei mit Einwilligung der Familie abgedruckt worden. Die Großeltern von Tim K. hätten freimütig Auskunft über ihren Enkel gegeben und Fotos zur Verfügung gestellt. (2009)