Tierkadaver im „Hexenhaus“
Zeitung beachtet nicht den Grundsatz, Kranke zu schützen
Eine Regionalzeitung berichtet auf der Titelseite unter der Überschrift „Keine Seuchengefahr durch ´Hexenhaus´“ über eine Frau, die mit einer Vielzahl von Tieren und bis zu hundert Tierkadavern in einem Haus gelebt hat. Laut Auskunft eines Nachbarn sei die Frau vor fünf Jahren aus England zugezogen. Ein Beitrag im Innenteil der Zeitung unter der Überschrift „41 Tiere lebend aus ´Hexenhaus´ geborgen“ ist mit zwei Fotos illustriert. Das eine zeigt das Haus von außen; das zweite wurde von außen aufgenommen und bildet Tierkäfige und Verschmutzungen ab. Die von der Berichterstattung betroffene Frau stößt sich vor allem daran, dass Fotos vom Haus und von einem Innenraum des Gebäudes veröffentlicht worden seien. Dies habe Sachbeschädigung und Diebstahl zur Folge gehabt. Schaulustige seien auf dem Grundstück angetroffen worden. Sie beanstandet die detaillierte Beschreibung ihrer Person, durch die sie in ihrem Umfeld erkennbar sei. Der Chefredakteur der kritisierten Zeitung hält der Beschwerde das Argument des in diesem Fall besonders großen öffentlichen Interesses entgegen. Es handele sich hier um einen besonders krassen Fall von Verstößen gegen das Tierschutzgesetz, den die Polizei sehr detailliert und mit vielen Fotos öffentlich gemacht habe. Die bundesweite Berichterstattung in Zeitungen, Agenturen und im Internet ließen Zweifel aufkommen, dass ausgerechnet die Fotos in dieser Zeitung zur Unruhe im Umfeld der Beschwerdeführerin geführt hätten. Das Haus sei zudem vom Mitarbeiter des Blattes nicht betreten worden. Das in diesem Zusammenhang kritisierte Foto habe der Mitarbeiter durch ein Fenster aufgenommen. Die Versuche der Zeitung, seinerzeit Kontakt mit der Frau aufzunehmen, seien erfolglos gewesen, so der Chefredakteur weiter. Es habe auch keine detaillierte Beschreibung der Beschwerdeführerin gegeben. Man habe sich ihrer Biografie nur annähern können. Daraus zu konstruieren, die Zeitung verbaue mit ihrer Berichterstattung die beruflichen Chancen der Frau, sei absurd. Ihr Name sei nicht einmal mit Initialen genannt worden. Das Ziel der Redaktion sei aber gewesen, den Lesern ein Bild von der Frau zu vermitteln. Die Zeitung sei sich sicher, dass sie die Frau fair behandelt habe. Diese habe auch nie eine Korrektur der Berichte verlangt. Alles in allem verwechsle die Beschwerdeführerin Ursache und Wirkung. Sie habe sich schließlich durch ihr Vorgehen selbst in eine problematische Situation gebracht. (2008)