Beerdigungsfotos aus der Distanz
Online-Redaktion hat Persönlichkeitsrechte nicht verletzt
Die Online-Ausgabe einer Großstadt-Zeitung berichtet unter der Überschrift „Erste Lehrerin beigesetzt“ über die Beerdigung einer der drei Lehrerinnen, die vom Amokläufer Tim K. in Winnenden getötet worden waren. Eine Fotostrecke zeigt fünf Bilder von der Trauerfeier. Der Beschwerdeführer, ein Leser der Zeitung, sieht Ziffer 8 des Pressekodex (Persönlichkeitsrechte) verletzt. Mit erheblichem Aufwand sei versucht worden, das Opfer ohne Presse beizusetzen. Dennoch seien trotz entsprechender Bitten auf dem Weg von der Kirche zum Friedhof zahlreiche Fotos gemacht worden. Die meisten Anwesenden hätten in dieser Situation nicht fotografiert werden wollen. Zum anderen habe das Klicken der Fotoapparate mehr an einen Presseempfang als an eine Beisetzung erinnert. Die so entstandenen Bilder seien auch für den kritisierten Bericht verwendet worden. Die Redaktion gibt keine Stellungnahme ab. (2009)