Kein Zweifel an korrekter Recherche
Online-Ausgabe einer Zeitschrift stützt sich auf zuverlässige Quellen
„Tim K. erschoss Frau eines Polizeibeamten“ – unter dieser Überschrift berichtet die Online-Ausgabe eines Nachrichtenmagazins über das persönliche Schicksal der Lehrerin Michaela K., die zu den Opfern des Amoklaufes von Winnenden gehört. Die Lehrerin war mit einem Polizeibeamten verheiratet, der zu den ersten Einsatzkräften gehörte, die nach dem Notruf aus der Albertville-Realschule am Tatort eintrafen. Der Beschwerdeführer ist nach eigenem Bekunden ein enger Freund der Betroffenen. Er verfüge über Hintergrundinformationen zum Tod von Michael K. Er wirft der Redaktion vor, dass der Beitrag den Grundsätzen gründlicher und fairer Recherche widerspreche. Er verstoße gegen das Prinzip der Achtung von Privatleben und Intimsphäre. Mehrere Details im Bericht seien falsch. Die Angabe, dass eine der Erschossenen in einem genannten Stadtteil gewohnt habe, komme einer Adressenveröffentlichung gleich. Abgesehen davon habe die Frau gar nicht dort gewohnt. Der Beschwerdeführer kritisiert die Passage, wonach bereits um 9.41 Uhr rund 1000 Polizisten im Einsatz gewesen seien. Dies sei nach seiner Ansicht nicht möglich, da der Notruf laut Bericht um 9.33 Uhr abgesetzt worden sei. Nach Auffassung der Rechtsabteilung der Zeitschrift behauptet der Beschwerdeführer Dinge und offenbare angebliches Hintergrundwissen, dessen Richtigkeit nicht überprüft werden könne. Zum Zeitpunkt der Berichterstattung seien die Namen der Getöteten in anderen Medien bereits genannt worden. Sogar überregionale Zeitungen hätten bereits den anonymisierten Klarnamen „Michaela K.“ mitgeteilt. Der Name sei auch während eines Gottesdienstes verlesen worden. Die Informationen über Notruf und Eintreffen der Polizei am Tatort beruhten auf Aussagen von Kripo-Beamten. Anhaltspunkte dafür, dass die Informationen falsch seien, lägen nicht vor. Bei der Beschreibung des Einsatzes sei nichts falsch dargestellt worden. Einzelheiten seien von der Polizei bestätigt worden. „Im Einsatz“ meine schließlich nicht zwingend, dass 1000 Polizisten bereits am Tatort waren, sondern in Marsch gesetzt“ worden seien. (2009)