Tiere haben keine Menschenwürde
Beschwerdenetzwerk wendet sich gegen Reportage über die Tötung
“Meine Hunde im Himalaja” überschreibt eine überregionale Tageszeitung eine Reportage aus der Region im Norden Indiens. In der Unterzeile heißt es: “Wer Köter keulen will, braucht eine richtige Keule. Vor allem, wenn er von Buddhisten umzingelt ist”. In den Artikel heißt es weiter: “Ich weiß noch, wie die zerschmetterte Hündin aufblickte zu mir, als ich mit dem Spaten ausholte – wobei die Eisenschaufel sofort in hohem Bogen wegflog. Ich spürte sofort, dass der Stock ohne die schwere Schaufel am Ende zu leicht war, um damit einen Hund zu erschlagen.” An anderer Stelle heißt es: “…das ist der beschissene Lauf der verdammten Dinge.” Vier Beschwerdeführer monieren die “grenzenlose Schamlosigkeit der zuständigen Redaktion”. Sie sind Mitglieder in einem Beschwerdenetzwerk. Es handle sich – so fahren sie fort – um einen abscheulichen, hundefeindlichen und Leben verachtenden Artikel. Nach anderen Artikeln ähnlicher Art hätten diese Beiträge wohl mittlerweile bei dieser Zeitung Seriencharakter. Der Deutsche Presserat wird eingeschaltet. Die Chefredaktion der Zeitung hält die Beschwerden – ihrer Ansicht nach offenbar eine konzertierte Aktion verschiedener Beschwerdeführer – für unbegründet. Sie setzt sich mit der Vereinbarkeit des Beitrags mit den Ziffern 1, 10, 11 und 12 des Pressekodex auseinander. Es fehlt nach Ansicht der Redaktion an der persönlichen Betroffenheit der Beschwerdeführer. Insofern entfielen Verstöße gegen die Ziffern 1 und 10. Auch an einer angemessen sensationellen Berichterstattung im Sinne der Richtlinie 11.1 mangle es, da die Leiden der schwer verletzten Hündin und der daraus resultierende Gewissenskonflikt des Autors ja gerade sehr umfassend dargestellt würden. Im Übrigen stelle die Gruppe der Hundehalter keine soziale Gruppe im Sinne von Ziffer 12 des Pressekodex dar. (2006)