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Streit um einen gelöschten Online-Kommentar

Autorin eines Leserbriefes will auf kein einziges Wort verzichten

Eine medizinische Fachzeitschrift veröffentlicht online unter der Überschrift „Neue PJ-Ausbildung in der Uniklinik Heidelberg“ ein Interview, das eine freie Mitarbeiterin mit drei Ärzten führt, die für die Ausbildung von Studenten im praktischen Jahr zuständig sind. Die drei Ärzte beschreiben in dem Gespräch, wie die Ausbildung abläuft. Die Beschwerdeführerin, die selbst gerade ein praktisches Jahr an der Uni absolviert, sieht in den Aussagen der Ärzte nicht die reale Ausbildungssituation wiedergegeben. Sie schreibt einen Online-Kommentar an die Fachzeitschrift, der auch veröffentlicht wird. Später wird dieser Kommentar jedoch entfernt. Stattdessen erläutert die Redaktion, dass der Beitrag aus verschiedenen Gründen gelöscht worden sei. Sie teilt mit, dass die Autorin des Kommentars von der Universität angebotene Klärungsgespräche abgelehnt habe. Die Beschwerdeführerin kritisiert aus ihrer Sicht falsche Darstellungen in dem Interview. Die ganze Veröffentlichung wirke wie ein PR-Beitrag. Sie kritisiert ferner, dass ihr Kommentar gekürzt und später gelöscht wurde. Eine Kürzung ohne Gegenlesen habe sie der Redaktion untersagt. Die nach der Löschung veröffentlichte Anmerkung der Redaktion enthalte falsche Aussagen, da sie entgegen der dort aufgestellten Behauptung sehr wohl mit den Verantwortlichen der Universität Gespräche geführt habe. Die Chefredaktion der Fachzeitschrift teilt mit, der Leserbrief der Beschwerdeführerin habe die Lehrenden der Uni und die Autorin des Interviews diffamiert. Deshalb habe man ihn entfernt. Die Redaktion sei an einem Treffen der Beschwerdeführerin mit den Verantwortlichen der Uni interessiert gewesen und hätte darüber auch einen Artikel veröffentlicht. Dann hätte die Kritik der Beschwerdeführerin auf „breiteren Füßen“ gestanden. Ein Treffen habe diese jedoch abgelehnt. (2009)